Fragen & Antworten (FAQ)
1. Was muss ich tun, um hier eine Grabstätte zu erwerben?
Bevor Sie eine Grabstätte bei der Stadt Korschenbroich erwerben können, müssen sie einen Grabpflegevertrag mit der Firma Blumen Fragen bei der Verwaltung vorlegen. Diesen erhalten sie bei der Firma Blumen Fragen. Auf dieser Internetseite können Sie diesen einsehen. Gerne beraten wir sie unverbindlich bezüglich der Vertragsinhalte und Leistungen.
2. Zwischen welche Arten von Grabstätten kann man wählen?
Es gibt zwei verschiedene Arten von Grabstätten
A: Urnenreihengrabstätten
- Hier besteht die Möglichkeit einer Beisetzung.
- Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden
- Ein Vorerwerb ist nicht möglich.
- Grabmal in Form einer Steinplatte inklusive Beschriftung ist im Gesamtpreis enthalten
B: Urnenpartnergrabstätten
- Beisetzungsmöglichkeit für zwei Personen.
- Nutzungsrecht kann beliebig verlängert werden.
- Vorerwerb ist möglich, wenn ein Grabpflegevertrag abgeschlossen wird.
- Grabmal aus Holz (drei Optionen) inklusive Beschriftung ist im Gesamtpreis enthalten.
Die momentan geltenden städtischen Gebühren sind nicht im Preis enthalten und gesondert mit der Stadtverwaltung abzurechnen.
3. Habe ich Einfluss auf die Grabgestaltung?
Nein. Die gesamte Anlage soll sich in einem harmonisch aufeinander abgestimmten Gesamtbild befinden.
Eine individuell gestaltetet Grabstätte würde das Gesamtbild stören.
Die Mitarbeiter der Firma Blumen Fragen werden durch regelmäßige Pflegegänge und eventuelle Ausbesserungsarbeiten dafür sorgen,
das sich alle Grabstätten immer in einem gepflegten Zustand befinden.
4. Was ist die rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege?
Die rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege ist eine berufsständische Institution. Sie verwaltet die eingezahlten Gelder treuhänderisch und kontrolliert die Ausführung der gärtnerischen Arbeiten regelmäßig.
Selber wird die Treuhandstelle jährlich durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft.
5. Was geschieht bei einer eventuellen Betriebsaufgabe der Firma Blumen Fragen?
Die rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege verwaltet nicht nur die Gelder und kontrolliert die Grabstätten regelmäßig.
Im Falle einer Betriebsaufgabe würde die Treuhandstelle eine andere Friedhofsgärtnerei beauftragen, die Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen durchzuführen.
Dies können nur legitimierte Betriebe , welche im Landesverband Gartenbau Mitglied sind.
6. Kann ich Blumen oder Kerzen auf der Grabstätte abstellen?
Ja. Hierzu halten wir spezielle Vasen im Garten vor, welcher Sie sich bedienen dürfen.
Es ist auch möglich eine Kerze aufzustellen.
Die verwelkten Blumen und abgebrannten Kerzen werden von den Mitarbeitern im Zuge der Pflege beseitigt
Gestecke, Kränze und Grableuchten sollten nicht auf der Grabstätte abgelegt werden, da diese die Bepflanzung zu sehr in
Mitleidenschaft ziehen würden.